Wirtschaftsförderung über Wettbewerbsverfahren wird Wirklichkeit

Die dritte Wirtschaftsförderungsschiene ist definiert. Das ist das Ergebnis eines Treffens von Wirtschaftslandesrat Kompatscher mit den Wirtschaftsvertretern.

Die Richtlinien für die dritte Schiene der Wirtschaftsförderung des Landes standen im Mittelpunkt des heutigen Treffens (6. Februar) von Landeshauptmann Arno Kompatscher mit den Vertretern der Wirtschaft. Sechs Millionen Euro stehen im laufenden Jahr für diesen Zweck zur Verfügung.

Nachdem die Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung zum größten Teil umgesetzt ist, soll nun die dritte und letzte Förderschiene, jene mittels Wettbewerbsverfahren, möglichst schnell, aber auch klar und wirksam definiert werden. Sie zielt auf die Bezuschussung von kleinen und Kleinstbetrieben im Ausmaß von 20 Prozent ab, die in bewegliche Güter investieren möchten, beispielsweise in Maschinen oder den Fuhrpark, aber auch in Hard- und Software oder digitale Technologien.

Heute einigten sich beide Seiten über die Kriterien bei der Erstellung der Rangordnung. Demnach sollen Qualifizierung (Meisterbrief, Zertifizierungen, Lehrlinge), die Strukturschwäche, die Bestandsnutzung, das Wachstum und das Frauenunternehmertum den Zugang zur Förderung erleichtern. Um die neue Förderung möglichst einfach und unbürokratisch zu gestalten, will man auf eine Bewertungskommission verzichten und den Rahmen der Investitionen mit mindestens 20.000 und höchstens 500.000 Euro klar begrenzen. Daraus resultiert ein maximaler Förderhöchstbeitrag von 100.000 Euro. Das komme Kleinbetrieben entgegen, die naturgemäß kleinere Investitionen tätigen, wurde heute betont.

Gegenüber dem ersten Entwurf, der im Dezember besprochen worden war, wurden noch weitere Wünsche der Wirtschaft berücksichtigt. Abhängig von der Mitarbeiterzahl sollen zwei getrennte Wettbewerbe ausgeschrieben und zwei getrennte Rangordnungen erstellt werden: eine für Unternehmen mit bis zu neun Mitarbeitern, eine zweite für Unternehmen mit zehn bis 49 Mitarbeitern. Dabei werden die zur Verfügung stehenden sechs Millionen Euro gleichmäßig je zu 50 Prozent auf die beiden Rangordnungen aufgeteilt. „Sollten bei einer Rangliste nicht die gesamten Mittel aufgebraucht werden, können die Mittel auf die andere verschoben werden“, beschrieb Landeshauptmann Kompatscher heute die Vorgehensweise, und fügte hinzu: „Wir machen das, weil wir wollen, dass die eingeplanten Mittel zur Gänze von der Wirtschaft abgeholt werden. Daher haben wir auch keine Mindestpunktezahl vorgesehen, die es zu erreichen gilt.“ Aufgenommen wurde auch die Anregung, dass bei Punktgleichstand von Förderungsbewerbern, jener mit der höheren Investition der Vorrang eingeräumt wird.

SWR-Präsident Leo Tiefenthaler zeigte sich über die schnelle Bearbeitung erfreut und auch darüber, „dass fast alle Vorschläge Berücksichtigung gefunden haben“. Es sei fast alles eingebaut worden, was möglich war. „Dieses Fördersystem ist sinnvoll und ein weiterer Anreiz für private Investitionen durch die Wirtschaft. Mit 20 Prozent öffentlicher Förderung werden weiter 80 Prozent private Investition freigesetzt“, so der SWR-Präsident.

„Mit dieser dritten Förderschiene, die nun von der Landesregierung genehmigt werden muss, ist die Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung abgeschlossen“, betonte nach der Sitzung Landeshauptmann Kompatscher. Die erste Wettbewerbsausschreibung kündigte er für April 2017 an. Die Rangordnung solle bis Ende September erstellt und die Gewährungsdekrete für die Beiträge bis Ende November unterzeichnet sein. „Der Wettbewerb im kommenden Jahr hingegen, wird bereits im Jänner 2018 starten. Damit können die Betriebe noch besser planen“, kündigte der Landeshauptmann an. Er stellte den Wirtschaftsverbänden in Aussicht, dass nach Abschluss des ersten Wettbewerbs, dieser einer genauen Analyse unterzogen wird und gemeinsam eventuelle Anpassungen besprochen und festgelegt würden.

„Im Übrigen fahren wir mit unserer Politik der Entlastung als bevorzugte Art der Förderung fort“, erklärte der Landeshauptmann. Neben den bereits beschlossenen Steuerentlastungen in Höhe von 320 Millionen Euro wird auch die laut staatlichem Stabilitätsgesetz für 2017 vorgesehene IRES-Reduzierung eins zu eins an die Unternehmen weitergegeben.

 

 

Author: SWR