Im Rahmen eines Sozialpartnertreffens haben Landeshauptmann Arno Kompatscher und die Leiter der technischen Arbeitsgruppe gestern (02. September) den Entwurf des lokalen Vergabegesetzes vorgestellt, welches noch in diesem Jahr vom Landtag verabschiedet werden soll. „Die Zielsetzungen stimmen positiv, da sie eine Vereinfachung und Flexibilisierung der öffentlichen Auftragsvergabe und insbesondere einen vereinfachten Zugang für kleinere und mittlere Unternehmen vorsehen“, betont SWR-Präsident Philipp Moser in einer ersten Stellungnahme.
Aktuell beteiligen sich nur knapp 12 Prozent der Südtiroler Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen, vor allem da der damit verbundene bürokratische Aufwand zu hoch ist. „Hier gilt es anzusetzen und die Auftragsvergabe so zu gestalten, dass alle Südtiroler Unternehmen eine reelle Chance haben sich an einer öffentlichen Ausschreibung zu beteiligen“, so Moser. Ein weiterer Aspekt, den es bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen gelte, sei die hohe Qualität der Südtiroler Produkte und Dienstleistungen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Vergabe nach dem wirtschaftlich günstigsten Angebot ziele in die richtige Richtung, wobei jedoch von zu strengen, allgemeingültigen Qualitätskriterien abgesehen werden müsse, um nicht wiederum bürokratischen Aufwand bei der Überprüfung der Kriterien zu generieren.
„Gleichzeitig mit dem neuen Gesetz gilt es aber auch die öffentlichen Vergabestellen über die ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu informieren und zu sensibilisieren. Die Ausarbeitung eines Leitfadens, welcher die verschiedenen Möglichkeiten der öffentlichen Auftragsvergabe und konkrete Handlungsempfehlungen aufzeigt, muss daher gleichzeitig mit dem neuen Gesetz veröffentlicht werden“, so Moser.
Im Jahr 2014 sind in Südtirol mehr als 44.500 Ausschreibungsverfahren und Direktaufträge im ISOV-Portal (Informationssystem für öffentliche Verträge) veröffentlicht worden, die einem Volumen von knapp 800 Mio. Euro entsprechen. „Es muss unser aller gemeinsames Ziel sein, dass die Aufträge an heimische Unternehmen vergeben werden, da dadurch Wertschöpfung und Steueraufkommen generiert und wertvolle Arbeitsplätze geschaffen werden können. Das neue Vergabegesetz bietet hierfür den nötigen Spielraum“, betont Moser abschließend