Neuerungen im Bereich der Arbeitssicherheitsausbildung treten in Kraft
Am 26. Januar 2012 treten die neuen Richtlinien im Bereich der Arbeitssicherheitsausbildung in Kraft. Es gelten Übergangsbestimmungen von 6 bzw. 12 Monaten. Auch wenn es den Wirtschaftsverbänden gelungen ist einige Erleichterungen zu erzielen, so stehen den Betrieben doch weitere Belastungen ins Haus. Weiter abgemildert werden könnten diese, wenn es gelingt die entsprechenden Ausbildungsinhalte in die Lehrinhalte der Berufsbildung zu integrieren. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür wurden jedenfalls eingefordert und erreicht. Am 11. Jänner 2012 wurden die Ende Dezember geschlossenen Abkommen zwischen Staat und Regionen veröffentlicht, mit denen die Aus- und Weiterbildung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Bereich Arbeitssicherheit neu geregelt wird. Damit sind die Neuerungen nun rechtskräftig und treten gemäß den vorgesehenen Übergangsbestimmungen in Kraft. Es steht zwar außer Zweifel, dass eine gute Aus- und Weiterbildung die Basis zur Vorbeugung von Arbeitsunfällen ist, aber sie darf nicht zu einer bürokratischen Belastung verkommen. Die Wirtschaftsverbände und die Dachverbände der gewerblichen Wirtschaft, Südtiroler Wirtschaftsring und USEB, haben sich daher gemeinsam über Monate auf allen Ebenen dafür eingesetzt, dass die Neuregelung mit Hausverstand erfolgen und die Normen für die Betriebe umsetzbar sind. „Auch wenn es gelungen ist einige Verbesserungen und Erleichterungen zu erzielen, so stehen den Betrieben doch weitere Belastungen ins Haus. Dies ist auch insofern unverständlich, als dass die Abgeordnetenkammer noch im November die „Satzung der Unternehmen“ (statuto delle imprese) genehmigt hat, welche die Eindämmungen von Bürokratie und Kosten für Klein- und Mittelbetriebe vorsieht. Dies zeigt, dass man sich sehr wohl bewusst ist, dass diese Betriebe mit der wachsenden Bürokratie enorm zu kämpfen haben, auf der anderen Seite wird aber in bestimmten Bereichen, wie etwa der Arbeitssicherheit, ein entgegengesetzter Weg gegangen“, bedauern Christof Oberrauch, Präsident des Südtiroler Wirtschaftsrings, und Ivan Bozzi, Präsident des USEB. Mit den beiden Abkommen nimmt nun der zeitliche Umfang der Aus- und Weiterbildung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer deutlich zu. Während bei den Auffrischungskursen eine Reduzierung der ursprünglichen Dauer erreicht werden konnte, gab es beim zeitlichen Umfang der Erstausbildung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer keinen Verhandlungsspielraum. Allerdings wurde erreicht, dass die Erstausbildung der Arbeitgeber nur neue Arbeitgeber betrifft und nicht auch jene, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits Arbeitgeber waren. Für die Autonomen Provinzen und Regionen wurde zudem erreicht, dass die Ausbildung der Berufsschulen als permanentes Bildungsguthaben anerkannt wurde, weshalb bei der Einstellung von Abgängern der Berufsschulen mit integrierter Sicherheitsausbildung die Betriebe nicht mehr die allgemeine branchenübliche, sondern nur mehr die betriebsspezifische Sicherheitsschulung gewährleisten müssen. Es geht somit nun darum die entsprechenden Lehrinhalte der Arbeitssicherheitsausbildung in die Lehrinhalte der Berufsbildung zu integrieren. „Hier hoffen wir auf die weitere Unterstützung der zuständigen Landesräte Hans Berger, Sabina Kasslatter Mur, Christian Tommasini und Roberto Bizzo“, so die beiden Präsidenten der Dachverbände der gewerblichen Wirtschaft.