TARES Top, IMU Flop

Südtiroler Wirtschaftsring nimmt Stellung zu den neuen Bestimmungen

SWR-Präsident Hansi Pichler

Bei der Plenarsitzung des Südtiroler Landtags von Donnerstag, den 7. März 2013, wurde der Gesetzentwurf 162/13 über die Ordnung der Skischulen verabschiedet. Darin enthalten sind auch Bestimmungen betreffend der neuen Müllsteuer TARES und der Gemeindeimmobiliensteuer IMU. Der SWR begrüßt die Regelung zur TARES und hofft, dass die Gemeinden die Möglichkeit zur Reduzierung voll anwenden. Wenig erfreut ist der SWR hingen über die Abschaffung der IMU-Steuererleichterung für Dienstwohnungen.

Wie bekannt hat der Staat durch die Einführung der TARES die Abgaben im Bereich der Müllentsorgung und der sogenannten unteilbaren Dienste reformiert. Während bei der Müllentsorgung in Südtirol das Verursacherprinzip beibehalten werden kann, hätten die Gemeinden nun laut den neuen staatlichen Vorgaben eine neue Lokalsteuer im Ausmaß von 0,30 Euro pro Quadratmeter besteuerbare Fläche für die unteilbaren Dienste wie Schneeräumung, Straßenreinigung und Beleuchtung einheben müssen. „Nachdem Artikel 80 des Autonomiestatuts aber besagt, dass die Provinz die gesetzgeberische Zuständigkeit auf dem Gebiet der Lokalfinanzen hat, war es möglich in Südtirol eine Sonderregelung zu schaffen“, begrüßt SWR-Präsident Hansi Pichler die Entscheidung des Landtages. „Damit wird nicht nur viel Bürokratie vermieden, sondern den Gemeinden auch die Möglichkeit gegeben, die Bürger zu entlasten. Konkret sieht die Regelung nämlich vor, dass die Gemeinden dazu ermächtigt sind, mit einer eigenen Verordnung den Zuschlag zur TARES um 0,3 Euro pro Quadratmeter zu reduzieren, wie es im Gesetz heißt. „Das bedeutet, dass nun die Gemeinden am Zug sind und ich hoffe, dass diese im Sinne der Bürger entscheiden und die volle Reduzierung anwenden, sodass die Steuer nicht geschuldet ist“, sagt Pichler.
Enttäuscht hingegen ist der SWR über der Streichung des Artikels 2 aus dem Finanzgesetz 2013. Dieser sah eine IMU-Steuererleichterung für Dienstwohnungen vor. „Der SWR hat im Jahr 2012 sehr lange für diese Gleichbehandlung zwischen einer Erstwohnung und einer Dienstwohnung, die vom Unternehmer und seinen Familienangehörigen als Wohnsitz und ständiger Aufenthalt genutzt wird, gekämpft. Leider war das offensichtlich umsonst“, bedauert Pichler.

 

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Author: SWR