Am 13. Dezember tritt die EU-Verordnung betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel in Kraft – Die Untätigkeit des Staates bei der Umsetzung führt zu inakzeptablem Chaos
Die EU-Verordnung Nr. 1169 vom 25. Oktober 2011 definiert die Information der Verbraucher über Lebensmittel und legt dabei den Rahmen fest welche verpflichtenden Informationen beim Verkauf von vorverpackten Lebensmitteln und bei der Angabe von Inhaltsstoffen, die eine allergische Reaktion hervorrufen können, angeführt werden müssen. Die konkrete Umsetzung der Informationspflicht wird jedoch den Mitgliedsstaaten überlassen. „Was wir diesbezüglich in Italien erleben, ist eines mitteleuropäischen Staates unwürdig“, ärgert sich SWR-Präsident Philipp Moser. Denn während in den übrigen europäischen Staaten die Details der Umsetzung bereits seit geraumer Zeit breit diskutiert werden und zum Teil auch schon in Kraft sind, wissen die Unternehmer in Italien heute – knapp eine Woche vor Inkrafttreten der Bestimmungen – gleich viel wie vor drei Jahren – nämlich nichts.
Dabei hat es an Vorschlägen nicht gemangelt. Bereits im April hat der SWR gemeinsam mit der Handelskammer einige konkrete Vorschläge im zuständigen Ministerium deponiert, die eine möglichst einfache Umsetzung der Richtlinie nach deutschem oder österreichischem Vorbild vorgesehen hätten. Bis heute sind diese jedoch unkommentiert geblieben. Die Vorschläge betreffen beispielsweise die Abschaffung der Pflicht auf den Etiketten die Produktionsstätte anzuführen und sehen bei der Informationspflicht über Inhaltsstoffe, die eine allergische Reaktion hervorrufen können, eine mündliche Auskunftspflicht durch den Verkäufer auf Nachfrage des Konsumenten, ergänzt durch schriftliche Auskunft mittels einer einheitlichen Liste vor. „Eine detaillierte Angabe der Inhaltsstoffe bei jedem Produkt wäre absurd. Dann würde man in einer Bäckerei das eigentliche Produkt hinter dem Schilderwald nicht mehr erkennen. Auch bei der Gestaltung der Speisekarte wäre dies schier unmöglich“, erklärt Moser. Vorgeschlagen worden ist auch die Einführung einer Übergangsfrist ab Inkrafttreten der Bestimmungen bis Juli 2015 damit sich die Unternehmer auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen vorbereiten können, denn bei Verstößen sei mit Strafen von bis zu einigen tausend Euro zu rechnen.
„Die Italienische Regierung kann sich nicht drei Jahre Zeit lassen, um eine Regelung auszuarbeiten und von den Unternehmern verlangen diese innerhalb von wenigen Tagen – noch dazu genau in der stressigsten Zeit des Jahres – umzusetzen“, so Moser weiter. „Wir Unternehmer brauchen Rechts- und Planungssicherheit. Nur dann hat die italienische Wirtschaft eine Chance sich von der Krise zu erholen. Aber dies scheint die Regierung noch nicht verstanden zu haben“.