Das neue Landesgesetz „Raum und Landschaft“ spielt eine zentrale Rolle für die Entwicklung Südtirols. Der Bezirksausschuss Pustertal im Südtiroler Wirtschaftsring – Economia Alto Adige hat kürzlich mit Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer über wesentliche Änderungen des neuen Gesetzes diskutiert.
Die Gemeinden erhalten mit dem neuen Gesetz mehr Zuständigkeiten, daran geknüpft ist auch eine größere Verantwortung. So grenzen die Gemeinden zukünftig das Siedlungsgebiet ab. Innerhalb dieser Grenze wird das Bauen vereinfacht, außerhalb gelten strenge Regeln.
„Es geht darum, den Flächenverbrauch entgegenzuwirken. Deshalb muss die Gemeinde in ihrem Entwicklungsprogramm zukünftig unter anderem auch den Leerstand erheben, sowie die Ziele und Fristen für deren Wiedergewinnung festlegen“, betonte Kuenzer beim Treffen.
Daniel Schönhuber, Bezirkspräsident des SWREA-Bezirk Pustertal ist sich sicher: „Die Festlegung der Siedlungsgrenze ist für viele Gemeinden eine Herausforderung und wird noch für hitzige Diskussionen sorgen“.
Neu ist zukünftig auch, dass in jeder Gemeinde eine Servicestelle für Bau und Landschaftsangelegenheiten eingerichtet wird. Die Gemeindekommission für Raum und Landschaft ersetzt hingegen die bisherige Gemeindebaukommission. Ihr gehören der Bürgermeister und weitere Sachverständige an. Für diese Gremien ausreichend Techniker zu finden, wird vor allem für kleinere Gemeinden eine große Herausforderung sein, sind die Mitglieder des Bezirksausschuss überzeugt.
Bauherr wird von Anfang an mit eingebunden
Positiv hervorzuheben ist die Möglichkeit für den Bauherrn und seinen Planer, das Projekt der Kommission persönlich vorstellen und eventuell auch einen Lokalaugenschein beantragen zu können. „Dadurch können viele Missverständnisse gleich ausgeräumt werden“, ist sich Schönhuber sicher.
Durchführungsverordnungen enorm wichtig
Derzeit wird intensiv an den Durchführungsbestimmungen gearbeitet und auch hier gibt es noch viel zu tun: „Wir bringen jede einzelne den Interessensvertretern vor, um sie zu diskutieren, damit alle Anforderungen berücksichtigt werden,“ versichert Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer. Für die Wirtschaftsvertreter steht fest: Die Inhalte der noch ausständigen Durchführungsverordnungen gilt es unbedingt zeitnah und klar zu definieren, damit sich die Gemeinden, wie auch Freiberufler und weiteren Techniker damit vertraut machen können.