Bekanntlich sind seit Ende 2014 alle Betriebe verpflichtet, das Vorhandensein von Allergenen in den Speisen und Getränken zu kennzeichnen. Nun liegen Präzisierungen zur korrekten Erfüllung der gesetzlichen Pflicht vor, die in Südtirol ab September zu beachten sind. Demnach ist es ab September erforderlich, dass neben dem bestehenden Hinweisblatt und der Möglichkeit zur Einholung der mündlichen Auskunft ein weiteres schriftliches Dokument vorliegt, aus dem klar hervorgeht, in welchen Speisen welche Allergene enthalten sind. Zudem muss ab genanntem Datum auch die erfolgte Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Thema Allergene nachgewiesen werden können.
Vorlagen erleichtern die Umsetzung
Um der zusätzlichen schriftlichen Kennzeichnungspflicht so einfach wie möglich nachzukommen, wurde in Absprache mit allen Wirtschaftsverbänden eine eigene Allergen- Tabelle ausgearbeitet, die es ermöglicht, bei jedem Gericht eventuell vorhandene Allergene in den eigens vorgesehenen Spalten anzukreuzen. Da jede Spalte für eines der 14 Allergene steht, ermöglicht dieses System eine leichte und übersichtliche Kennzeichnung. Anzugeben sind nicht alle Gerichte aus der Speisekarte, sondern ausschließlich jene, die Allergene enthalten.
Zusätzlich zur Allergen- Kennzeichnung enthält die Tabelle, in Form einer Unterschrift von Seiten der Mitarbeiter, auch den Nachweis der erfolgten Schulung zum Thema Allergene. Die Schulung muss nicht unbedingt mit dem Besuch eines Kurses, sondern kann auch betriebsintern von Seiten des Inhabers erfolgen. Geschult werden müssen nur jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche für die Auskunftserteilung zum Thema Allergene im Betrieb zuständig sind.
Die neue Allergen-Tabelle kann sowohl händisch als auch am PC ausgefüllt werden und es ist ausreichend, die Tabelle ein (1) Mal im Betrieb aufliegen zu haben (sie muss also nicht in jede Speisekarte eingelegt werden – dort muss allerdings wie bisher das Allergen-Hinweisblatt vorhanden sein).
Eine Vorlage zur neuen Allergen- Tabelle finden Sie auf den Webseiten der in swr-ea angeschlossenen Verbände.
Bild von: Associazione Provinciale Pubblici Esercenti (APPE) – Padova