Regelung umgehend korrigieren
Mit den am 9. September 2013 vom Südtiroler Landtag verabschiedeten Änderungen zum Finanzgesetz 2013 greift für neu gegründete Betriebe die Befreiung von der Wertschöpfungssteuer IRAP. Der Südtiroler Wirtschaftsring bezeichnet diese Maßnahme als billige Standortpolitik zu Lasten der heimischen Betriebe und fordert die Politik dazu auf die Maßnahme umgehend zu korrigieren.
Am Montag, den 9. September 2013 hat der Südtiroler Landtag Änderungen zum Finanzgesetz 2013 verabschiedet. Dies war für das Land notwendig geworden, da der Verfassungsgerichtshof einige der im Finanzgesetz vorgesehenen Maßnahmen angefochten hatte, da keine finanzielle Deckung vorgesehen war. Insbesondere galt dies für die Befreiung von der Wertschöpfungssteuer IRAP für sogenannte neu gegründete Betriebe.
Mit der nun erfolgten Verabschiedung der Änderungen durch den Landtag, greift eine Maßnahme, die von den Wirtschaftsverbänden von Anfang an kritisiert wurde, da bestehende einheimische Betriebe benachteiligt werden. „Nachdem nun auch die Kriterien feststehen, wird diese Ungleichbehandlung nicht nur evident sondern sogar noch verstärkt“, erklärt SWR-Präsident Hansi Pichler.
Auf der Internetseite der Abteilung Finanzen der Autonomen Provinz Bozen heißt es nämlich wörtlich: „Von der Steuerbegünstigung kann sowohl ein neugegründetes Südtiroler Unternehmen, als auch ein bereits außerhalb der Provinz existierendes Unternehmen profitieren, wenn es nach dem 1. Jänner 2012 eine neue unternehmerische Tätigkeit auf dem Gebiet der Provinz Bozen aufnimmt. Unter einem auf dem Gebiet der Provinz Bozen neu gegründeten Unternehmen versteht man jene IRAP-Steuerpflichtigen, welche im Vordruck ‚IRAP 2012‘ für das Steuerjahr 2011, im Modul IR erklärt haben, keinen Produktionswert der Provinz Bozen zuzuordnen.“
Laut dieser Auslegung kann ein nicht in Südtirol ansässiges Unternehmen, welches in Südtirol eine neue gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, unabhängig von der Form, in der diese ausgeübt wird, die Begünstigung beanspruchen. Das Unternehmen kann in Südtirol demnach eine neue Gesellschaft gründen, eine Zweigniederlassung einrichten oder auch nur ein Büro oder eine Baustelle eröffnen.
„Während also zum Beispiel eine einheimische Baufirma, die seit Jahrzehnten in Südtirol Steuern zahlt und Arbeitsplätze gesichert hat, 2,98 Prozent IRAP zahlen muss, zahlt eine Baufirma aus dem Veneto, die nach dem Stichdatum 1. Jänner 2012 in Südtirol eine Baustelle eröffnet, für die hier tätigen Mitarbeiter keine IRAP. Das ist unlautere Konkurrenz mit dem Segen der Landespolitik und billigste Standortpolitik mit Sonderangeboten. Offensichtlich haben die für Standortpolitik zuständigen Stellen die Notwendigkeit, auf Kosten der einheimischen Betriebe kurzfristige Erfolge vorzuweisen. Eine solche Politik gibt aber leider mehr Anlass zu Problemen als sie nützt. Denn kaum ist das Sonderangebot ausgelaufen, ist die betreffende Firma wieder weg und einheimische Betriebe sind auf der Strecke geblieben“, kritisiert SWR-Präsident Hansi Pichler und fordert dazu auf diese Regelung umgehend zu korrigieren.