Erste Phase startet mit Grundausbildung
Im Einklang mit der geltenden Gesetzgebung haben die Autonome Provinz Bozen und der Südtiroler Wirtschaftsring (SWR) ein E-Learning für die 4-stündige allgemeine Arbeitssicherheitsausbildung der Arbeitnehmer ausgearbeitet. Der Kurs ist nun über das E-Learning-Portal http://www.copernicus.bz.it/ verfügbar. Im kommenden Jahr soll das Kursangebot ausgeweitet werden.
Gemäß Art. 37 des GVD Nr. 81 vom 9. April 2008 müssen alle öffentlichen und privaten Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass die eigenen Mitarbeiter die notwendigen Arbeitssicherheitsausbildungen erhalten. Dauer, Mindestinhalte und Umsetzungsmodalitäten wurden mit dem Abkommen zwischen Staat, Regionen und Autonomen Provinzen vom 21.12.2011 festgelegt. Die Richtlinien, welche eine allgemeine und eine spezifische Ausbildung vorsehen und im Jänner 2012 in Kraft getreten sind, stießen auf heftige Kritik: zu teuer, zu zeitaufwendig, zu kompliziert und zu bürokratisch, so der allgemeine Tenor.Um sowohl den privaten als auch öffentlichen Arbeitgebern die Erfüllung dieser Verpflichtung zu erleichtern, arbeiten Autonome Provinz Bozen und Südtiroler Wirtschaftring (SWR) an einem E-Learning für die Arbeitssicherheitsausbildung, das über das E-Learning-Portal http://www.copernicus.bz.it/ angeboten wird.
Erste Phase startet mit Grundausbildung
„Eine Arbeitsgruppe der Dienststelle für Arbeitsschutz in der Landespersonalabteilung und der deutschen Berufsbildung hat zusammen mit Mitarbeitern der Wirtschaftsverbände im SWR das Modul für die vierstündige Grundausbildung für Arbeitnehmer entwickelt. Dieses Modul ist nun fertiggestellt und sowohl in deutscher als auch in italienischer Sprache online verfügbar. Damit kann nun die Ausbildung starten“, sagt Werner Hofer, Leiter der Dienststelle für Arbeitsschutz in der Landespersonalabteilung.
Der Online-Kurs berücksichtigt die gesetzlichen Mindestanforderungen. Nach erfolgreicher Absolvierung der Zwischentests und des Abschlusstests erlangen die Teilnehmer ein Zertifikat, welches für alle Makrosektoren geltend gemacht werden kann.
Wer kann das E-Learning nutzen?
Das E-Learning zur Grundausbildung kann von allen öffentlichen Körperschaften und privaten Arbeitgeber genutzt werden. Die öffentlichen Arbeitgeber wenden sich dazu an die Dienststelle für Arbeitsschutz und die privaten Arbeitgeber an die Weiterbildungsabteilungen des Wirtschaftsverbandes, bei dem sie Mitglied sind. Zudem werden auch alle Schülerinnen und Schüler der Berufsbildung per E-Learning in Arbeitssicherheit ausgebildet.
„Endziel ist es, dass alle notwendigen Kurse mit möglichst geringem Ressourcenaufwand absolviert werden können. Daher werden Land und Wirtschaftsverbände in den nächsten Monaten gemeinsam an der Erstellung weiterer Module arbeiten. Schlussendlich soll es möglich sein, dass auch die spezifische Ausbildung für Arbeitnehmer sowie die Schulung der Vorgesetzten und Führungskräfte online absolviert werden können“, erklären Werner Hofer und SWR-Präsident Hansi Pichler unisono die weitere Vorgehensweise.