Pauschalbeiträge können jederzeit abgeändert werden – Bürokratie wird weiter gefüttert
Heute Donnerstag, den 4. April 2012, hat Landesrat Berger in Vilpian sein Konzept zur Finanzierung der Tourismusorganisationen vorgestellt. Die präsentierten Pauschalbeiträge sind aber nur die halbe Wahrheit. Tatsache ist, dass diese Zahlen nicht Gegenstand des aktuellen Gesetzentwurfs sind, sondern in einem zweiten Moment mit Durchführungsbestimmungen geregelt werden und jederzeit wieder abgeändert werden können. Zudem wird weiter die Bürokratie gefüttert.
Die Pauschalbeträge, welche Landesrat Hans Berger präsentierte sind nur die halbe Wahrheit. Laut dem aktuellen Gesetzentwurf zahlen nämlich Betriebe, die direkt vom Tourismus profitieren, bis zu 1 Prozent ihres im Land generierten Umsatzes, jene, die indirekt vom Tourismus profitieren, zahlen bis zu 0,1 Prozent, wobei auf jeden Fall ein Mindestbetrag von 100 Euro und ein Maximalbetrag von 40.000 Euro vorgesehen ist und Betriebe mit Umsätzen von unter 10.330 Euro befreit sind. Sollten die Tourismusorganisationen mit den neuen zusätzlichen Mitteln auch in Zukunft nicht auskommen oder der öffentliche Beitrag schrumpfen, der im Übrigen nicht gesetzlich festgeschrieben ist, dann kann die Landesregierung jederzeit die Durchführungsbestimmungen mit einfachem Beschluss abändern. Die vorgesehen Pauschalbeträge wären damit hinfällig und die Unternehmerinnen und Unternehmern würden zu höheren Zahlungen verpflichtet. „Dass dieser Fall eintreten wird, dafür braucht man kein Hellseher zu sein, war man doch bis heute kaum bereit, die notwendigen Einsparungen durch Rationalisierungen und Synergieeffekte zu erzielen. Den Unternehmerinnen und Unternehmern muss also die ganze Wahrheit gesagt werden“, sagt SWR-Präsident Christof Oberrauch und betont noch einmal, „dass neue Steuern nicht akzeptiert werden können“. Die Unternehmen in Italien haben die höchste Steuerbelastung in Europa. Damit ist ihre Wettbewerbsfähigkeit enorm beeinträchtigt. „Es kann daher nicht sein, dass das Land es dem Staat gleicht tut: Immer wenn irgendwo Geld fehlt, werden Steuern eingeführt. Wenn ein strategisch wichtiger Bereich wie die Tourismuswerbung mehr Geld benötigt, dann muss es ureigene Aufgabe der Politik und insbesondere des zuständigen Landesrates sein, das notwendige Geld im Haushalt aufzutreiben. Dazu ist es notwendig, dass Prioritäten definiert werden, alle Kapitel des Haushaltes kritisch unter die Lupe genommen und für diese dann die notwendigen finanziellen Mittel frei gemacht werden“, fordert Oberrauch.
„Auch sieht man am aktuellen Fall einmal mehr, dass jede Sensibilität für Bürokratie abhandengekommen ist“, sagt der SWR-Präsident. Die gesetzliche Einführung der Abgabe bringt nämlich unweigerlich Verwaltungskosten mit sich, auch wenn die Zahlung mit F24 erfolgen soll. Die Umsätze der Betriebe müssen von Jahr zu Jahr bewertet werden, es muss eine Mitteilung über die Höhe der Zahlung erfolgen und die Zahlungen müssen kontrolliert werden. „Es ist daher fraglich, wie viel bei einem Pauschalbetrag von 100 Euro, der laut Vorschlag für einen Handwerker mit einem Umsatz zwischen 20.000 und 126.000 gelten soll, noch effektiv bei der Tourismuswerbung ankommt“, meint Oberrauch.
„Was hingegen die Einführung der Kurtaxe betrifft, so hat der betroffenen Sektor ausreichend Argumente vorgebracht, warum dies nicht möglich ist. Die Politik sollte darauf hören“, appelliert der Präsident des Wirtschaftsrings.