Standardverfahren zur Risikobewertung ist keine Vereinfachung
Mit einer Pressemitteilung vom 14. Mai 2013 teilt das Land mit, dass mit 1. Juni 2013 alle Betriebe, die Mitarbeiter beschäftigen, verpflichtet sind, an Stelle der bisherigen Eigenerklärung die schriftliche Risikobewertung auszufüllen. Mit der diesbezüglichen Vorlage würde sich der Aufwand in Grenzen halten. Der Südtiroler Wirtschaftsring kann dem nicht zustimmen.
„Es ist zwar richtig, dass das Arbeitsministerium ein Standardverfahren zur Risikobewertung zur Verfügung gestellt hat und dass die Vorlage vom Arbeitsinspektorat in Zusammenarbeit mit dem Südtiroler Wirtschaftsring ins Deutsche übersetzt wurde, der Aufwand ist aber dennoch beträchtlich“, sagt SWR-Präsident Hansi Pichler. Immerhin handeln sich dabei um ein 25 Seiten umfassendes Dokument, davon 13 Seiten in Tabellenform zum Ausfüllen (siehe Anlage), während vorher eine einfache Eigenerklärung ausreichend war.
„In Zeiten, in denen die ständig wachsenden bürokratischen Auflagen die Betriebe ersticken, von einer ‚Hilfe um den Aufwand in Grenzen halten‘ zu sprechen, zeigt wie ernst es die Politik mit dem Bürokratieabbau meint. Besser als die Bürokratie schönzureden wäre es, sich in Rom für einen Aufschub stark zu machen und in Brüssel, wo diese Verpflichtung ihren Ursprung hat, sich gemeinsam mit den anderen Regionen für eine Änderung der Regelung zu verwenden“, so der SWR-Präsident.
Link zum Artikel des Landespresseamtes