Allergene kennzeichnen – aber wie?
Am 13. Dezember tritt die EU-Verordnung Nr. 1169/2011 in Kraft. Diese sieht unter anderem vor, dass Konsumenten über Inhaltsstoffe, die eine allergische Reaktion hervorrufen könnten, informiert werden müssen. Die EU-Verordnung regelt dabei die Rahmenrichtlinien und überlässt den Mitgliedsstaaten die konkrete Umsetzung der Informationspflicht. „Italien hatte nun drei Jahre Zeit die Modalitäten der Allergenkennzeichnung mittels eines Staatsgesetzes zu regeln. Bis dato gibt es jedoch noch keinen konkreten Vorschlag, geschweige denn ein Staatsgesetz. Da die EU-Vorschrift jedoch auch ohne umsetzende Staatsnorm angewendet werden muss, hat der Südtiroler Wirtschaftsring gemeinsam mit allen Südtiroler Wirtschaftsverbänden Handlungsempfehlungen für die Unternehmer der jeweiligen Sparte ausgearbeitet“, erklärt SWR-Präsident Philipp Moser.