Landesregierung will IRAP-Befreiung für neue Betriebe retten
Südtiroler Wirtschaftsring fordert gleiche Regeln für alle Unternehmen
Die Landesregierung will die Befreiung von der Wertschöpfungssteuer IRAP zu Gunsten neu angesiedelter Unternehmen „retten“. Der Verfassungsgerichtshof hat nämlich die mit Finanzgesetz 2013 vorgesehene Befreiung angefochten. Ein Landesgesetz soll nun Abhilfe schaffen. Der Südtiroler Wirtschaftsring (SWR) spricht sich erneut gegen die ungerechte Bevorzugung von provinzfremden Betrieben aus.
Neue Unternehmen zahlen in Südtirol fünf Jahre lang keine IRAP. Diese Befreiung wurde mit dem Finanzgesetz 2013 vom 20. Dezember 2012 eingeführt und im SWR heftig kritisiert. „Es handelt sich um eine ungerechte Bevorzugung von provinzfremden Betrieben und um eine klare Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten bestehender heimischer Unternehmen“, sagt SWR-Präsident Hansi Pichler.
Er bedauert, dass die Politik damals die Einwände nicht beherzigt hat und zu allem Überfluss nun den gleichen Fehler zweimal machen will. Der Grund: Der betreffende Artikel wurde vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten mit der Begründung, dass für diese IRAP-Befreiung keine Deckung vorgesehen ist. Diesen Einwand will die Landesregierung nun mit einem Landesgesetzentwurf zur Abänderung des Finanzgesetz 2013, der am 11. Juni 2013 eingebacht wurde, beseitigen. „Die Befreiung bringt keine Mindereinnahmen mit sich, da diese neu gegründete Unternehmen betrifft“, heißt es darin.
Der Südtiroler Wirtschaftsring ruft die Landesregierung dazu auf, dieses Vorhaben fallen zulassen. Stattdessen sollen alle Betriebe, die neue Mitarbeiter aufnehmen, begünstigt werden, in dem diese Mitarbeiter bei der IRAP-Berechnung nicht berücksichtigt werden. „Dies wäre eine einfache und zweckmäßige Maßnahme zu Gunsten des Arbeitsmarktes und des Wirtschaftsstandortes“, sagt SWR-Präsident Pichler.