Breite Zustimmung für wichtiges gesellschaftliches Projekt
Abkommen zum territorialen Gesundheitsfonds unterzeichnet
Die Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaftsbünde haben zwei gemeinsame Stellungnahmen unterzeichnet und damit einen wesentlichen Schritt in Richtung Errichtung des territorialen ergänzenden Gesundheitsfonds getan. Damit fußen die Grundsätze dieses wichtigen gesellschaftlichen Projekts auf einer breiten sozialpartnerschaftlichen Zustimmung.
Beim ersten Dokument handelt es sich um eine Grundsatzerklärung der unterzeichnenden Sozialpartner mit dem Zweck, auf gesamtstaatlicher Ebene eine spezifische Regelung für die Errichtung des territorialen Fonds zu erwirken. Das zweite Dokument ist an die lokale Politik gerichtet, und gibt die sozialpartnerschaftlichen Richtlinien für die Ausgestaltung, Ausrichtung und Umsetzung des ergänzenden Gesundheitsfonds auf territorialer Ebene vor.
Auf gesamtstaatlicher Ebene gibt es zwar bereits eine Reihe von kollektivvertraglich eingerichteten Gesundheitsfonds, welche zusätzliche Leistungen zu jenen des öffentlich-staatlichen Gesundheitswesens bieten. Diese ergänzenden Leistungen der staatlichen Gesundheitsfonds werden vom Südtiroler Gesundheitswesen aber zu einem wesentlichen Teil bereits gewährleistet. Ein auf territorialer Ebene eingerichteter Fonds könnte zudem kostensparender und bürgernäher sein und Leistungen bieten, die besser auf die lokalen Gegebenheiten und Bedürfnisse abgestimmt sind. Die vorrangige Zielsetzung bei der Schaffung eines territorialen Gesundheitsfonds muss es daher sein, „die von den Kollektivverträgen vorgesehenen Beitragsleistungen (zu Lasten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, für letztere falls vertraglich vorgesehen) – ohne zusätzliche Belastungen – statt kollektivvertraglichen Fonds auf gesamtstaatlicher Ebene einer Südtiroler Einrichtung zukommen lassen zu können“, wie das Abkommen festhält. „Der territoriale Gesundheitsfonds erbringt zusätzliche – ergänzende, über den heutigen Standard hinaus gehende Leistungen und ist somit keineswegs dazu angetan, die bereits vorhandenen öffentlichen Leistungen zu ersetzen.“ Weiter werden „die Leistungen des Fonds und Abwicklung samt Entscheidungsträger Vorzugsweise auf Landesebene organisiert; die Zusammenarbeit und Synergien auf regionaler Ebene sind in Erwägung zu ziehen, wobei der Gebrauch der beiden Landessprachen garantiert werden muss“. Die unterzeichnenden Sozialpartner haben weiters erklärt, die Zusammenarbeit mit Pensplan als operativem Partner zu begrüßen.
Zusätzlich zu einem geschlossenen, sozialpartnerschaftlichen Fonds (d.h. ausschließlich für ArbeitnehmerInnen) soll ein offener Fonds es auch allen anderen Bürgern ermöglichen, Zugang zu den Leistungen eines ergänzenden Gesundheitsfonds zu haben. Dies wurde im Anhang zur gemeinsamen Erklärung festgehalten, wobei bei der Schaffung eines offenen Fonds die Expertise und Organisationskraft der in diesen Bereich schon seit Jahrzehnten tätigen, auf Gegenseitigkeit beruhenden Körperschaften Emva, Cesare Pozzo, Mutual Help und Wechselseitiger Krankenbeistandsverein-Raiffeisen, die heute über 30.000 Südtiroler betreuen, genutzt werden soll. Aus diesem Grund haben die genannten Körperschaften den Anhang mitunterzeichnet.
Die unterzeichnende Arbeitgeberverbände AGCI Alto Adige/Südtirol, CNA/SHV, Confcooperative Bolzano, Confesercenti Alto Adige/Verband der Selbstständigen Südtirol, Confprofessioni Südtirol/Alto Adige, hds – Unione Commercio Turismo e Servizi, HGV – Unione Albergatori, Legacoopbund, LVA/APA, Raiffeisenverband, Südtiroler Bauernbund, Unternehmerverband Südtirol/Assoimprenditori Alto Adige und die unterzeichnende Gewerkschaften ASGB, CGIL/AGB, SGBCISL, UIL-SGK rufen die Entscheidungsträger in Rom und Bozen dazu auf, die Sozialpartner Südtirols bei der Umsetzung dieses innovative und wichtige gesellschaftliche Projekt des territorialen Gesundheitsfonds zu unterstützen.