Junge Unternehmen mit einer technologisch fortschrittlichen Geschäftsidee können ihr Fremdkapital über einen Landeszuschuss verdoppeln. Beispiel: Vertical Life.
Die Landesregierung hat heute (4. Dezember) die Finanzierung des Wettbewerbs zur Förderung von Start-up-Unternehmen genehmigt. Diese können jene Mittel, die sie über eine Beteiligung seitens eines Investors, Business-Angels (Investoren, die auch unternehmerisches Know-how bereitstellen), Unternehmen oder einer Privatperson erhalten, verdoppeln. Die entsprechenden Mittel schießt das Land Südtirol zu – mindestens 40.000 Euro, maximal 200.000 Euro. Diese Förderung dient dazu, die Gründung und Ansiedlung von innovativen Unternehmen in Südtirol zu begünstigen, weil diese die Innovationskraft im Lande und oftmals deren Sichtbarkeit stärken. „Gründer brauchen Kapital, um zu wachsen. Mit dieser Ausschreibung bieten wir als Land eine erste Kapitalausstattung, unter der Voraussetzung, dass auch ein Privater gleich viel Geld investiert“, betont Landeshauptmann Arno Kompatscher.
Bei den vergangenen drei Wettbewerben hat das Land insgesamt 2,3 Millionen Euro in 13 Jungunternehmen investiert – 47 nahmen insgesamt an den Wettbewerben teil, der erste davon fand im Jahr 2013 statt. Um teilzunehmen, muss ein Unternehmen einen Businessplan über drei Jahre samt Zeitplan einreichen. Darin müssen vier Zwischenziele wie etwa Umsatz oder Break-even-point enthalten sein. Nur wenn das Start-up-Unternehmen diese Ziele erreicht, zahlt das Land den Zuschuss aus; die Auszahlung erfolgt in bis zu vier Raten. „Dieses Kriterium bindet die Investition des Landes Südtirol an eine ganz spezifische Performance. Nur so tragen diese öffentlichen Mittel wirksam zur einer wirtschaftlichen Entwicklung im Lande bei“, erklärt Kompatscher.
Die Unternehmensprojekte erhalten Zusatzpunkte, wenn sie Branchen betreffen, die den Spezialisierungssektoren (RIS3) angehören. Dazu zählen bekanntlich Energie und Umwelt, Nahrungsmitteltechnologien, alpine Technologien, natürliche Kurbehandlungen und Medizintechnik, IKT und Automation, Kreativwirtschaft und Transversale Technologien wie etwa Mechatronik, Nanotechnologien oder Mikroelektronik.
„Die Analysen zeigen, dass sich vor allem jene Unternehmen gut und nachhaltig entwickeln, denen Business-Angels zur Seite stehen. Die unternehmerische Erfahrung, die diese in das Jungunternehmen einbringen, macht einen entscheidenden Unterschied aus“, erläutert der Direktor der Landesabteilung Innovation, Forschung und Universität, Vito Zingerle.
Fallbeispiel aus Brixen
Zur Veranschaulichung: Das Start-up-Unternehmen Vertical Life aus Brixen nahm 2016 erfolgreich am Wettbewerb teil und sicherte sich so einen Landeszuschuss von 200.000 Euro. Im Jahr 2012 von Maria Hilber, Matthias Polig und Arno Dejaco gegründet, ist die digitale Plattform für Kletterbegeisterte wohl die bedeutendste ihrer Art. Das Unternehmen zählt heute 20 Mitarbeitende und macht 1,3 Millionen Euro Umsatz. Etwa 200.000 Kletterer sind laut Unternehmesangaben auf der Plattform registriert, über eine Million nutzen die entsprechende App. „Der Kontakt mit unserem Business-Angel Anton Seeber von der Unternehmensgruppe Leitner in Sterzing kam über ‚Master up‘ zustande, eine Fernsehsendung von RAI Alto Adige, die Start-ups mit arrivierten Unternehmen ins Gespräch bringt“, erzählt Polig. Seeber habe mit einer Investition von 200.000 Euro fünf Prozent der Unternehmensanteile erstanden.
„Während wir uns in den ersten Jahren nur mit unserem privaten Geld finanziert haben und nur schwach wuchsen, haben die 200.000 Euro von Leitner und derselbe Betrag vom Land unserem Wachstum einen starken, ja entscheidenden Impuls gegeben“, fährt Polig fort. „In diesem Jahr brach dann nochmals eine neue Zeit an, da ein weiterer Business Angel 1,2 Millionen Euro in unser Unternehmen investiert hat und nun zehn Prozent der Anteile hält“. Auf diese Weise sei der Unternehmenswert von vier Millionen zu Anfang des Jahres auf heute zwölf Millionen Euro geklettert. „Bei uns gibt es noch nicht viele Unternehmer, die bereit sind, auf die Jungen zu setzen, aber unser Beispiel zeigt, dass die Zusammenarbeit zwischen Generationen für alle beteiligten zielführend ist“, stellt Polig fest.
Teilnahme am Wettbewerb bis Ende Februar 2019
Ab 14. Dezember 2018, wenn die Maßnahme im Amtsblatt der Region veröffentlicht wird, und bis 28. Februar 2019 können interessierte Personen oder Unternehmen über eine zertifizierte E-Mail (PEC) ihre Ansuchen für die Teilnahme am Wettbewerb bei der Landesabteilung Innovation, Forschung und Universität einreichen. Nähere Informationen sind auf der Webseite des Landes zum Thema Innovation zu finden.