Südtiroler Wirtschaftsring – Economia Alto Adige (SWR-EA): Das Dekret „sblocca cantieri“ ermöglicht die Anhebung des Schwellenwertes für Direktbeauftragungen von 150.000 Euro auch bei Lieferungen und Dienstleistungen. Land soll diesen Spielraum im Gesetz festschreiben.
Das Dekret „sblocca cantieri“ ermöglicht es, dass sowohl Aufträge im Bereich der öffentlichen Arbeiten, als auch bei Lieferungen und Dienstleistungen bis zu einem Betrag von 150.000 Euro, nach Einholung von drei Kostenvoranschlägen, direkt vergeben werden können. Dies wäre eine große, spürbare Erleichterung für die Betriebe. Die Wirtschaft fordert: Das Land sollte diesen Spielraum auch im derzeitigen Gesetzesentwurf festschreiben. Derzeit ist dies noch nicht der Fall.
Der kürzlich von der Landesregierung genehmigte Gesetzesentwurf sieht die Anhebung des Höchstbetrags für Direktbeauftragungen, nach vorheriger Einholung von mindestens drei Kostenvoranschlägen, im Bauwesen bis zu einem Betrag von 150.000 Euro und für Lieferungen und Dienstleistungen bis 100.000 Euro vor.
„Wir haben stets eine Gleichstellung, sprich eine Anhebung des Höchstbetrags auf 150.000 Euro in beiden Bereichen gefordert“, so Hannes Mussak, Präsident vom SWR-EA. Und das wäre jetzt möglich, denn „das Dekret sblocca cantieri sieht dies vor. Südtirol sollte deshalb diese Möglichkeit nutzen, und dies auch so im Landesgesetz festschreiben. Das wäre eine große, spürbare Erleichterung für die Unternehmen“, so Andreas Mair, Geschäftsführer vom SWR-EA.