Neue Chancen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen

Thomas Mathà, Direktor der AOV, zu Gast bei der Sitzung des Bezirksausschusses von swr-ea – Bezirkspräsident Joachim Reinalter: „Das neue Landesvergabegesetz bietet viele Chancen gleichermaßen für die öffentlichen Vergabestellen wie für die Unternehmen. Nutzen wir sie!“

Bei der kürzlich stattgefundenen Sitzung des Bezirksausschusses von swr-ea im Schloss Neuhaus in Gais war Thomas Mathà, Direktor der Agentur für öffentliche Aufträge (AOV) zu Gast und berichtete über die neuen Bestimmungen zur öffentlichen Auftragsvergabe in Südtirol. „Das neue Landesgesetz zur öffentlichen Auftragsvergabe (LG Nr. 16 vom 17.12.2015) verfolgt klar drei Ziele: organisatorische Aspekte zu regeln, eine Verwaltungsvereinfachung herbeizuführen und Richtlinienbestimmungen, insbesondere jene die den Zugang der KMUs regeln, direkt umzusetzen“, erklärte Mathà einleitend, bevor er auf die einzelnen Bestimmungen im Detail einging. Die Erhöhung der Schwellen für Verhandlungsverfahren für Bauaufträge auf 2 Mio. Euro, das Absehen von Strafen bei der Einreichung von unvollständigen Dokumenten im administrativen Bereich und die Einführung des wirtschaftlich günstigsten Angebots als Zuschlagskriterium können hier als Beispiel genannt werden. Weiters berichtete Mathà über die anstehenden organisatorischen Änderungen, die durch eine Bestimmung im Wirtschafts-Omnibus möglich werden sollen. Demnächst wird ein eigener Elektronischer Markt des Landes Südtirol (EMS) für die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen unter der EU-Schwelle eingerichtet, Rahmenabkommen und –vereinbarungen durch die AOV sollen in jenen Bereichen abgeschlossen werden, die für Südtiroler Vergabestellen sinnvoll erscheinen, es wird eine Referenzpreisliste definiert und Kategorien für Sammelbeschaffungen festgelegt. Ziel dieser Maßnahmen sei es, in diesem Bereich so viel wie möglich autonom regeln zu können.

Viel Lob für diese Maßnahmen kam von Seiten der anwesenden Wirtschaftstreibenden. „Die öffentliche Auftragsvergabe ist ein bürokratischer Aufwand, sowohl für Unternehmen als auch für die Vergabestellen – das ist Fakt. Durch das neue Landesvergabegesetz sind jedoch Maßnahmen geschaffen worden, die den Zugang der Unternehmen erleichtern können. Es muss nun in unser aller Sinn sein, diese Spielräume zu nutzen, damit die öffentlichen Aufträge an heimische Unternehmen vergeben werden. Dadurch werden Arbeitsplätze geschaffen und Wertschöpfung/Steueraufkommen generiert“, unterstrich Reinalter abschließend.

 

 

Author: SWR